Entlastungen von steigenden Energiekosten

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien der Ampel-Koalition hat am 23. März ein zweites Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten in Anbetracht der Folgen des Ukraine-Krieges beschlossen.

Bereits der Koalitionsausschuss vom 23. Februar 2022 hatte ein Zehn-Punkte-Paket zur Entlastung der Bevölkerung von hohen Energiekosten beschlossen. Neben Heizkostenzuschuss und der Abschaffung der EEG-Umlage handelt es sich um verschiedene steuerliche Maßnahmen, eine Erhöhung der Pendlerpauschale, einen Corona-Zuschuss für Beziehende von existenzsichernden Leistungen und einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder. Schließlich kommen die Erhöhung des Mindestlohnes und die Entlastungen von Unternehmen und Beschäftigten durch das Corona-Steuerhilfegesetz und die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld hinzu.  Zu den beschlossenen Maßnahmen des zweiten Pakets gehören:

  • 300 Euro Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die der Einkommenssteuer unterliegt. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung,
  • ein Einmalbonus für jedes Kind in Höhe von 100 Euro
  • 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro
  • die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate auf das europäische Mindestmaß
  • eine 90 Tage ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat für alle Bürgerinnen und Bürger.

Diese Entlastungen kommen zusätzlich zum bereits beschlossenen ersten Entlastungspaket. Darüber hinaus hat die Koalition bereits eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung will alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022

Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022

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