100 Milliarden Sondervermögen für die Bundeswehr

Der durch Präsident Putin befohlene Angriff Russlands auf die Ukraine hat sowohl die europäische wie auch die weltweite Friedensordnung ins Wanken gebracht. Russland hat gewaltsam das Völkerrecht gebrochen. Dieser Krieg markiert eine Zeitenwende, die auch in unserer Politik für unser Land neue Antworten erfordert. Er hat uns vor Augen geführt: Wer in Freiheit leben will, braucht auch militärische Stärke, um diese Freiheit zu schützen und zu verteidigen.

Über viele Jahre wurde an der Bundeswehr gespart, gekürzt und sie wurde schlecht verwaltet. Das hat zu großen Lücken bei der Ausrüstung unserer Streitkräfte geführt. Wie groß diese Lücken sind, zeigt ein einziges Beispiel: Wenn wir den Bündnispflichten in der NATO gerecht werden wollen, brauchen wir allein rund 20 Milliarden Euro, um die Munitionsvorräte der Bundeswehr aufzufüllen.

Darum hat der Bundeskanzler das einmalige Sondervermögen vorgeschlagen. Mitte März hat das Bundeskabinett die beiden Gesetzentwürfe dafür beschlossen: Zum einen für eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a GG) und zum anderen für ein sogenanntes Errichtungsgesetz (Bundeswehrsondervermögensgesetz).

Ende April hat der Bundestag sie in erster Lesung beraten, Anfang Mai hat die Anhörung des Ausschusses dazu stattgefunden. Parallel hat es Gespräche und Verhandlungen mit der Führung der Bundestagsfraktion von CDU/CSU gegeben, da für die Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig ist.

Dass es bei einem Vorhaben in dieser Dimension zu einer gemeinsamen Lösung von Regierung, Koalitionsfraktionen und der größten Oppositionsfraktion kommt, zeigt, dass alle Beteiligten ihrer großen staatspolitischen Verantwortung nachkommen. Wenn es um die Sicherheit unseres Landes geht, um unsere Verteidigungsfähigkeit, dann stehen wir als Demokratinnen und Demokraten zusammen. Das ist ein gutes Zeichen.

Durch das Errichtungsgesetz wird das Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausgestattet. Ziel ist eine leistungsfähige und fortschrittliche Bundeswehr, die so ausgestattet ist, dass sie ihren Kernauftrag – die Landes- und Bündnisverteidigung – auch im Lichte der neuen Bedrohungslage voll erfüllen kann.

Der Weg eines Sondervermögens ist gewählt worden, weil wir einerseits zügig in eine moderne Bundeswehr investieren müssen und andererseits keine Abstriche bei den vereinbarten wichtigen Vorhaben der Koalition machen wollen. Investitionen in die nötige Transformation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land bleiben wichtig.

Putins Krieg hat auch in anderen Teilen der Welt dramatische Auswirkungen: Ausbleibende Nahrungsmittellieferungen, steigende Energiepreise und zerstörte Lieferketten. In Afrika – und nicht nur dort – geht die Angst um vor einer weltweiten Hungerkrise, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht erlebt haben. Wenn wir wollen, dass die aufstrebenden Demokratien des globalen Südens gemeinsam mit uns für eine globale Friedensordnung eintreten, dann müssen wir die Anliegen dieser Länder berücksichtigen. Und mit ihnen im engen Austausch bleiben. Daher hat Bundeskanzler Scholz die Staats- oder Regierungschefs von Südafrika, Senegal, Indien, Indonesien sowie Argentinien zum anstehenden G7-Gipfel auf Schloss Elmau als Gäste eingeladen.

Gemeinsam mit dem UN-Generalsekretär und den Chefinnen und Chefs anderer internationaler Organisationen werden sie mit den Staats- und Regierungschefs der G7 über diese Themen sprechen. Dass der Bundestag in dieser Woche weitere Mittel für humanitäre Hilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Krisenprävention beschlossen haben, unterstützt alle diese Anstrengungen.

Vom G7-Gipfel wird ein klares Signal globaler Solidarität und Unterstützung ausgehen. Darum stehen wir auch zu unserem Ziel, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit und für die humanitäre Hilfe einzusetzen.

Vor diesen Hintergründen habe ich mich entschieden, beiden Gesetzentwürfen am 3. Juni 2022 zuzustimmen.

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