Bezahlbar und klimafreundlich heizen

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Damit das gelingt, muss klimafreundlich geheizt werden. Das Gebäudeenergiegesetz regelt, wie der Umstieg auf klimafreundliche Wärme ablaufen soll – und wie er für alle bezahlbar bleibt.

Ich begrüße die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausdrücklich. Nach intensiven Diskussionen haben wir eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Weiterhin gilt: Niemand wird überfordert und alleine gelassen. Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Mit einer sozial gerechten Förderung, ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien und verstärktem Mieterschutz trägt das Gesetz trägt nun eine klare sozialdemokratische Handschrift.

Umstieg auf nachhaltige Wärme

In Neubaugebieten müssen ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei bestehenden Gebäuden greift diese Vorgabe für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Neue Pflichten zum Auswechseln einer bestehenden Heizung werden nicht eingeführt. Funktionierende Gas- und Ölheizungen können weitergenutzt werden. Auch wenn eine Heizung kaputtgeht und repariert werden kann, muss sie nicht unmittelbar ausgetauscht werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 sind dann keine fossilen Heizungen mehr erlaubt.

Umstieg auf nachhaltige Wärme

Das zentrale Steuerungsinstrument der Wärmewende wird die kommunale Wärmeplanung. Städte und Gemeinden werden bundesweit verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen und ihre Wärmeversorgungsgebiete auszuweisen. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.

Die Wärmeplanung gibt Auskunft darüber, welche Wärmeversorgung zukünftig in den jeweiligen Gebieten möglich sein wird. Hauseigentümer:innen bekommen so Klarheit darüber, welche Optionen für erneuerbares Heizen vor Ort bestehen. Jede Kommune entscheidet selbst, welche Alternativen wo künftig angeboten werden sollen. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle wählen, welche vor Ort angebotene Alternative jeweils am besten ist.

Massive Förderung in der Breite der Gesellschaft

Wir fördern den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Damit unterstützen wir den Umstieg in der Breite der Gesellschaft. Konkret: Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro hat, bekommt weitere 30 Prozent Förderung, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist. Wer schon vor 2028 umrüstet, bekommt einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dämmung etc.) bestehen bereits und bleiben erhalten.

Mieterinnen und Mieter schützen

Wir stellen sicher, dass Mieter:innen bei einem Heizungstausch nicht über Gebühr belastet werden und Vermieter:innen gleichzeitig genug Anreize haben, auf klimaschonendes Heizen umzurüsten. Vermieter:innen sichern wir eine Förderung in Höhe von 30 Prozent zu. Die übrigen Investitionskosten für den Heizungstausch können sie dann über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10 Prozent auf die Mieter:innen umlegen, wenn sie die Förderung in Anspruch genommen haben. Um Mieter:innen vor hohen Belastungen zu schützen, wird diese Umlage auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.

Offenheit für verschiedene Technologien Klimafreundliche Heizungen rechnen sich

Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Keine klimafreundliche Wärmetechnologie darf von vorneherein ausgeschlossen werden, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. Möglich sind sieben Standardoptionen (Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Heizung mit Biomasse oder Wasserstoff, Solarthermiehybridheizung und Wärmepumpenhybridheizung) plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten. In bestehenden Gebäuden kann bis zum Vorliegen einer Wärmeplanung zwar vorübergehend weiter eine Öl- oder wasserstofffähige Gasheizung eingebaut werden. Wer dies nach dem 1. Januar 2024 tut, muss sich aber verpflichtend beraten lassen, da damit steigende Kosten und eine eingeschränkte Nutzungsdauer verbunden sind. Wer sich trotzdem für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss zudem ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Brennstoffe (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dabei kann der Nachweis bilanziell über grüne Zertifikate erbracht werden.

Klimafreundliche Heizungen rechnen sich

Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen sorgt nicht nur für mehr Klimaschutz, sondern schützt auch vor hohen finanziellen Belastungen. Denn: Wer heute eine neue Heizung einbaut, nutzt diese in der Regel 20 bis 30 Jahre lang. Da die Preise für Gas und Öl in den kommenden Jahren auch aufgrund des CO2-Preises stark steigen werden, wird Heizen mit fossilen Brennstoffen für viele Menschen deutlich teurer. Wer also schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigt, tut nicht nur Gutes für unser Klima, sondern macht sich auch unabhängig von den künftigen Preissteigerungen fossiler Brennstoffe. Durch diesen Effekt rechnet sich die Anschaffung einer zu Beginn zwar teureren, aber staatlich geförderten klimafreundlichen Heizung schon jetzt. Über die gesamte Lebensdauer der Heizung zahlen sich die zunächst höheren Investitionskosten daher sicher aus.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):

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