im Koalitionsvertrag haben wir uns gemeinsam auf einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und
Stadtentwicklungspolitik verständigt. Unser Ziel ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro
Jahr, davon 100.000 Sozialwohnungen. Deshalb werden wir in Kürze ein „Bündnis bezahlbarer
Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren schließen. Weitere zentrale Rahmenbedingungen für unsere Ziele sind die Bekämpfung des Fachkräftemangels, ausreichende Planungskapazitäten sowie
Planungssicherheit, schnellere Verfahren und die Bereitstellung von entsprechenden Förderprogrammen.
Als eine der ersten Amtshandlungen im neuen Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben wir eine Milliarde für den Sozialen Wohnungsbau den Ländern bereitgestellt.
Auch die KfW-Förderung ist ein wichtiger Baustein unserer Förderpolitik.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir uns in der Bundesregierung diese Woche gemeinsam über die Zukunft
der Bundesförderung für effiziente Gebäude verständigt haben. Die Ergebnisse sind ein wichtiger
Beitrag für die in der Baupolitik so wichtige Planungssicherheit.
Konkret haben sich das für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) federführende Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf Folgendes
verständigt.
Nach dem vollständigen Antragsstopp für die BEG bei der KfW per 24.01.2022 hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass alle bis zum 24.1.2022 eingegangenen Anträge für Sanierung, EH 40 und EH 55 von der KfW bearbeitet und entschieden werden. Das betrifft ca. 24.000 Anträge.
Damit wird Vertrauensschutz gewährleistet und maximal Rechtssicherheit hergestellt. Das ist ein gutes
Ergebnis für alle Bauherren.
Mit der Bearbeitung aller vor dem 24.01.2022 eingegangenen Anträge werden letztlich 285.000
Wohnungen in Deutschland gefördert. Das ist ein ganz wichtiger Impuls für die Bauwirtschaft. Und
es ist ein wichtiger Schub für unser Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen in Deutschland zu bauen.
Im Weiteren haben sich die Ressorts auf einen Fahrplan für ein Paket von Maßnahmen verständigt,
mit dem Bauen, bezahlbares Wohnen und Klimaschutz in Einklang gebracht werden können.
Die Sanierungsförderung für energetische Gebäudesanierung wird mit unveränderten Sanierungstatbeständen wiederaufgenommen.
In Nachfolge der EH 40-Förderung wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein neues Förderprogramm für den Neubau aufgelegt. Das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ soll spätestens
ab 1. Januar 2023 beginnen. Unser Ziel ist, das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen, das Fördern
nachhaltiger Energieversorgung und bei der Bewertung, die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen
pro m2 Wohnfläche ins Zentrum zu stellen.
Für den Übergang wird ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. Dieses wird gedeckelt sein und hinsichtlich des Fördersatzes angepasst werden.
Für den Sozialen Wohnungsbau wird mein Haus mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb
der KfW-Förderung auflegen.
Mit den Ergebnissen schaffen wir nicht nur die erforderliche Planungssicherheit, wir stellen auch die
Weichen für eine zeitgemäße, nachhaltige Förderung von Neubauten und einen effizienten Klimaschutz im Gebäudesektor.