Die Wahlrechtsreform kommt!

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche zur Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung geurteilt. Im Großen und Ganzen ist die Reform wohl in Ordnung. Künftig wird unser Parlament demnach nur noch aus 630 Abgeordneten bestehen. Heute sind es fast 100 MdB´s mehr (734).

Damit diese Reduzierung möglich wird, und zudem verfassungskonform ist, soll es bei der nächsten Bundestagswahl keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Aber bevor man in diesem Dschungel von Fremdwörtern gar nicht mehr durchblickt.. Schritt für Schritt.

In den letzten Jahren ist der Bundestag von ursprünglich gesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten immer weiter abgewichen und von Wahl zu Wahl größer geworden. Dies führte zu steigenden Steuern der Bürger:innen sowie bedrohte die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Eigentlich gilt, dass 299 MdB´s in den Wahlkreisen direkt gewählt werden und die gleiche Anzahl über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einzieht. Wenn wie in der Vergangenheit immer öfters eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate errang, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, führte dies zu einem Anwachsen des Parlaments („Überhangmandate“). Je mehr Extra-Mandate aber anfielen, desto mehr widersprachen die Kräfteverhältnisse dem Zweitstimmenergebnis und verzerrten damit die eigentliche Stimmabgabe der Wähler:innen. Aus diesem Grund wurden die sogenannten „Ausgleichsmandate“ eingeführt: Erhielt eine Partei ein oder mehrere Überhangmandate, dann wurde die Gesamtzahl der Sitze so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen den Anteil der Zweitstimmen bei der Wahl widerspiegelte.

Damit ist nun Schluss. Nach der Reform kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Manche Wahlkreisgewinner könnten also leer ausgehen. Bei der letzten Wahl hätte dies fünf Wahlkreise bundesweit betroffen – einer davon ist Darmstadt. Die Möglichkeit, dass Kandidierende trotz einer Mehrheit der Erststimmen nicht in den Bundestag einziehen könnten, macht mich natürlich nicht glücklich, zumal ich persönlich kein Mandat erhalten hätte. Dennoch unterstütze ich die Reform. Denn ich finde, dass es hier um das Land und die Bürger:innen geht. Und nicht um persönliche Vor- oder Nachteile. Hierzu habe ich dem Darmstädter Echo auch ein kurzes Interview gegeben: https://www.echo-online.de/lokales/suedhessen/was-wuerde-die-bundestags-reform-fuer-suedhessen-bedeuten-2268507.

Für uns heißt das nun noch mehr Anstrengungen als ohnehin. Der Gewinn des Direktmandats wird künftig nicht mehr ausreichen. Nur, wenn wir bei der Wahl 2025 ein besonders gutes Erststimmenergebnis erhalten, haben wir eine Chance auf ein erneutes Mandat für Darmstadt.

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