Wir haben am 24. Juni 2022 im Deutschen Bundestag die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und schwangeren Personen. Bisher mussten Ärzt:innen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber sachlich informieren, mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Betroffene Personen konnten daher nur schwer an die notwendigen Informationen kommen.
Damit ist jetzt Schluss: Die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch stärkt die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Denn Personen, die ungewollt schwanger sind, müssen frühzeitig Zugang zu allen notwendigen Informationen haben, um selbstbestimmt eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch treffen zu können. Der ungehinderte und öffentliche Zugang zu verlässlichen Informationen ist dabei zentraler Bestandteil einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung.
Die Kriminalisierung von Informationen über einen so zentralen Bestandteil des staatlichen Versorgungsauftrags ist widersprüchlich und ungerecht. Die wegen § 219a StGB verurteilten Ärzt:innen verdienen nicht Strafverfolgung, sondern unsere gesellschaftliche Anerkennung. Sie sind für ihre Patient:innen wichtige Ansprechpartner:innen und Vertrauenspersonen. Deswegen ist es wichtig, dass auch bereits ergangene Strafurteile aufgehoben werden.
Der 24. Juni 2022 ist daher ein guter Tag für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und Schwangeren.