So senken wir die Energiepreise

Die hohen Energiepreise bereiten aktuell vielen Menschen große Sorgen. Das kann ich gut verstehen. Seit Putins völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Aber: Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen.

  • Wir haben einen Abwehrschirm gegen steigende Energiepreise mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro gespannt. Den Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben wir ermächtigt, Kredite in dieser Höhe aufzunehmen. Der Abwehrschirm dient dazu, Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme umzusetzen. Außerdem sollen Stützungsmaßnahmen für Härtefälle finanziert werden.

  • Wir führen eine Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme ein. Profitieren sollen unter anderem private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Als Soforthilfe übernimmt der Bund die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Die eigentliche Preisbremse soll dann spätestens zum 1. März 2023 eingeführt werden, möglichst rückwirkend schon zum 1. Februar 2023. Geplant ist, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde). Die Preisbegrenzung für den Basisverbrauch schafft eine wirkungsvolle Entlastung. Gleichzeitig bleiben Anreize für Einsparungen beim Verbrauch bestehen, was wichtig ist, um eine Gasmangellage zu verhindern. Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten.

  • Wir führen eine Strompreisbremse ein: Bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Strompreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden (möglichst ab Januar 2023). Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten. Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden wir Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Kohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.

    • Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, z. B. Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind.

    • Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch und auf Fernwärme wurde bereits gesenkt. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie nur sieben statt 19 Prozent.

    • Die EEG-Umlage beim Stromverbrauch ist vollständig abgeschafft worden. Stromkund:innen müssen sie seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zahlen. Damit entfielen beim Strompreis 3,7 Cent je Kilowattstunde, was die Verbraucher:innen um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet.

    • Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne ist um ein Jahr verschoben worden. Auch die Folgeschritte für 2024 und 2025 verschieben sich.

    • Wer wegen der Preissteigerungen die Miete, Betriebskostenvorauszahlungen oder Energiekosten nicht zahlen kann, soll vor Kündigung oder Sperren von Strom und Gas geschützt werden.

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